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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die folgenden Geschäftsbedingungen regeln die Beziehung zwischen dem Kunden und der Bavaria Yachtcharter GmbH für den Buchungsfall und des dadurch zustande gekommenen Chartervertrages und/oder Buchungsbestätigung. Die gesetzlichen Vorschriften (§§675, 631 ff. BGB) über die entgeltliche Geschäftsbesorgung werden hierdurch ergänzt.

Grundsätzlich:

  • 1.
    Das Unternehmen "Bavaria Yachtcharter GmbH" (im Nachfolgenden "BYC“ genannt) bietet für wassersportbegeisterte Menschen (im Nachfolgenden „Kunde“ genannt) für die auf Ihrer Webseite benannten Seegebiete verschiedene Leistungen anderer Vercharterer an.
  • 2.
    Ein Chartervertrag kommt ausschließlich, für die gewünschten Leistungen mit dem jeweiligen Vercharterer zustande.
  • 3.
    Diese AGB regeln einzig die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und BYC. Es gelten die AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
  • 4.
    BYC weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Chartervertrag zwischen dem Kunden und dem Vercharterer den separaten AGB des Vercharterers unterliegen, welche das Verhältnis von Vercharterer und Kunde regeln.
  • 5.
    BYC handelt im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Vercharterers und ist berechtigt, für diesen Charterverträge gegenzuzeichnen und Zahlungen entgegenzunehmen.
  • 6.
    Mit dem Charterangebot zwischen BYC und dem Kunden kommt ausschließlich ein sog. Geschäftsbesorgungsvertrag zustande.

Internet-Angebot:

  • 1.
    BYC bietet eine Übersicht von Charteryachten, im jeweiligen benannten Segelrevier und entsprechenden Yachthäfen an.
  • 2.
    BYC beschreibt die angebotenen Yachten mit den vom Vercharterer oder Yachthersteller erhaltenen Angaben. Teilweise werden die Yachten mit Fotos präsentiert, die stellvertretend eingesetzt werden und nicht die tatsächliche Ausstattung zeigen. Irrtum, Druck-/Darstellungsfehler und techn. Abweichungen sind vorbehalten.
  • 3.

    Die Yachten werden mit der maximalen Belegungskapazität ab Werk (inklusive Belegung des Salons) dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass einige Vercharterer nur eine Belegung der festen Kojen akzeptieren und keine Salonbelegung wünschen. Der Kunde wird gebeten eine Salonbelegung vor Abschluss eines Vertrages mit BYC zu klären.

Vertragsgegenstand:

  • 1.
    Mit der Annahme oder der Internet-Buchung des Charterangebotes hat der Kunde BYC einen verbindlichen Auftrag zur Ausarbeitung eines Chartervertrages mit einem Vercharterer erteilt. Der Kunde ist an diesen Auftrag bis zur Annahme oder Ablehnung des Auftrages durch den Vercharterer gebunden.
  • 2.
    Das Angebot des Kunden leitet BYC an den Vercharterer weiter. Sobald der Vercharterer das Angebot angenommen hat, erhält der Charterer eine schriftliche Buchungsbestätigung/Rechnung durch BYC. Lehnt der Vercharterer das Angebot ab, so wird der Kunde unverzüglich über die Ablehnung informiert.
  • 3.
    BYC haftet weder für die gebuchte Leistung, noch für den Buchungserfolg des vom Kunden abgegebenen Angebots auf Abschluss eines Chartervertrages mit dem jeweiligen Vercharterer.
  • 4.
    Der Kunde übernimmt die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der gegenseitigen Vertragspflichten, die aus dem Chartervertrag entstehen. Es obliegt allein dem Kunden sich ggf. über ausländisches Recht und ausländische Gepflogenheiten zu informieren.
  • 5.
    Der Kunde kann Extras und Sonderwünsche hinzubuchen, welche von BYC an den Vercharterer weitergeleitet werden und einer schriftlichen Zustimmung durch den Vercharterer bedürfen. Liegen diese bis eine Woche vor Reisebeginn nicht vor, werden diese nicht wirksam.
  • 6.
    Zusagen welche über den Leistungsbeschreibungen liegen bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Vertragsbestätigung.

Zahlungen:

  • 1.

    BYC ist berechtigt, den Charterpreis gegenüber dem Kunden einzufordern. Der Kunde hat für den rechtzeitigen Geldeingang bei BYC Sorge zu tragen. BYC wird den Charterpreis gegenüber dem Vercharterer nicht vorverauslagen. BYC haftet nicht für Nachteile des Kunden, die durch die nicht fristgerechte Zahlung an BYC verursacht werden.

  • 2.
    Die im Chartervertrag angezeigten Termine für Zahlungen sind zwingend einzuhalten und als spätester Tag des Eingangs bei BYC zu verstehen. BYC akzeptiert ausschließlich die im Chartervertrag/ Buchungsbestätigung/Rechnung vereinbarten Zahlungsweisen.
  • 3.
    BYC verpflichtet sich, die Zahlungen des Kunden pünktlich und sorgfältig an den Vercharterer weiterzuleiten.
  • 4.
    Bei kurzfristigen Verträgen kann eine Zahlung der Chartersumme vor Ort oder direkt an den Vercharterer vereinbart werden. BYC haftet nicht für Folgen, die auf Grund von Nicht- oder Minderzahlung an den Vercharterer entstehen.

Umbuchung und Rücktritt:

  • 1.
    BYC treffen keine weiteren Informationspflichten über Segellizenz-, Pass-, Zollvorschriften. Der Kunde ist verpflichtet, sich eigenständig über die vorgenannten Vorschriften zu informieren und kann keine Ansprüche gegen den Vermittler auf Grund fehlender Kenntnis über die vorgenannten Vorschriften herleiten.
  • 2.
    Es wird dringend empfohlen die Anerkennung der Lizenzen vor Abschluss eines Vertrags zu prüfen oder durch Bavaria prüfen zu lassen.

Segellizenz-, Pass-, Zollvorschriften:

  • 1.
    Den Vermittler treffen keine weiteren Informationspflichten über Segellizenz-, Pass-, Zollvorschriften. Der Charterer ist verpflichtet, sich eigenständig über die vorgenannten Vorschriften zu informieren und kann keine Ansprüche gegen den Vermittler auf Grund fehlender Kenntnis über die vorgenannten Vorschriften herleiten.
  • 2.
    Es wird dringend empfohlen die Anerkennung der Lizenzen vor Abschluss eines Vertrags zu prüfen oder durch den Vermittler prüfen zu lassen.

Pflichten des Kunden:

  • 1.
    BYC weist ausdrücklich auf die AGB des Vercharterers hin, die die Pflichten des Kunden in Bezug auf den Chartervertrag regeln.
  • 2.
    Der Kunde hat BYC unverzüglich Mängel anzuzeigen, die aus der Geschäftsbesorgung entstanden sind. Dem Kunden obliegt die Pflicht, BYC Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Soweit BYC in Folge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, bestehen keine Ansprüche des Charterers gegen BYC, die auf Grund der mangelhaften Geschäftsbesorgung entstanden sind.
  • 3.
    Es wird dringend der Abschluss einer Skipperhaftpflicht-Versicherung empfohlen.

Haftung und Gewährleistung:

  • 1.
    BYC verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Erstellung des Chartervertrags. BYC weist im Zusammenhang mit seiner Informationspflicht darauf hin, dass kein gesetzlicher Gewährleistungsanspruch sowie verschuldensunabhängige Haftung oder Garantiehaftung bezüglich der Besorgung eines Chartergegenstandes besteht.
  • 2.
    BYC haftet nicht für die vom Vercharterer gemachten Angaben zum Chartergegenstand. Für die vom Vercharterer zu erbringenden Leistungen haftet der BYC nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass der Vercharterer aus triftigen Gründen (z.B. Schäden oder Doppelbelegungen) eine gleichwertige Ersatzyacht stellen kann.
  • 3.
    Soweit BYC für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten haftet, ist diese Haftung auf den Charterpreis beschränkt.
  • 4.
    Sofern BYC den Kunden bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Vercharterer unterstützt, erfolgt dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Datenschutz:

  • 1.
    Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt. Im Einzelnen beschreiben wir welche Daten im Ablauf der Buchung gespeichert werden. Mit der Annahme der AGB willigt der Kunde in die Speicherung und Nutzung seiner Daten in dem im Folgenden dargelegten Umfang ein.
  • 2.
    Folgende Daten werden erhoben und gespeichert: Anrede, Titel, Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer. Diese Daten werden, insofern für den Ablauf der Buchung notwendig, an den jeweiligen Vercharterer weitergegeben.
  • 3.
    Im Erstattungsfall, die Bankverbindung des Charterers.
  • 4.
    Im Fall der Lizensprüfung, Kopien der Segellizenzen des Skippers oder Vertragsnehmers.

Allgemeine Bedingungen:

  • 1.
    Erfüllungsort der Geschäftsbesorgung ist der Firmensitz von BYC.
  • 2.
    Gerichtsstand für alle sich aus dem Geschäftsverhältnis ergebenen Streitigkeiten zwischen BYC und Kunde ist 96050 Bamberg, Deutschland.
  • 3.
    Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksam gewordene Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
  • 4.
    Änderungen dieser Geschäftsbesorgung bedürfen der Schriftform.
  • 5.
    Es gilt ausschließlich das deutsche Recht.
  • 6.
    Es wird darauf hingewiesen, dass für Ferngeschäfte (bspw. Buchungen über das Internet), die als Vertragsgegenstand Beförderungsdienstleistungen haben, kein Widerrufsrecht besteht.
  • 7.
    Bei versehentlichen Rechenfehlern seitens BYC hat diese das Recht, die Preise gemäß der gültigen Preisliste zu korrigieren, ohne das die Rechtswirksamkeit des Vertrages berührt wird.

Hinweis:

  • Die Bavaria Yachtcharter GmbH ist ein unabhängiges Unternehmen. Es bestehen keine rechtlichen Verbindungen zum Yachthersteller der Bavaria Yachtbau GmbH.