Das Vermittlungsunternehmen "bavaria yachtcharter" (im Nachfolgenden
"Vermittler" genannt) tritt als Vermittler von Charterverträgen zwischen dem Kunden
(im Nachfolgenden „Charterer“ genannt) und dem jeweiligen Vercharterer auf.
2.
Ein Chartervertrag kommt ausschließlich, für die gewünschten Leistungen mit
dem jeweiligen Vercharterer zustande.
3.
Diese AGB regeln einzig die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Vermittler
und dem Charterer. Es gelten die AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
4.
Der Vermittler weist den Charterer ausdrücklich darauf hin, dass der
Chartervertrag zwischen Vercharterer und Charterer separaten AGB des
Vercharterers unterliegen, die das Verhältnis von Vercharterer und Charterer regeln.
5.
Der Vermittler handelt im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Vercharterers
und ist berechtigt, für diesen Charterverträge gegenzuzeichnen und Zahlungen
entgegenzunehmen
6.
Aus dem Vermittlungsangebot zwischen dem Vermittler und dem Charterer
kommt ausschließlich ein sog. Geschäftsbesorgungsvertrag zustande.
Internet-Angebot:
1.
Der Vermittler bietet eine Übersicht von Charteryachten, im jeweiligen benannten
Segelrevier/Yachthäfen.
2.
Der Vermittler beschreibt die angebotenen Yachten mit den vom Vercharterer
oder Yachthersteller erhaltenen Angaben. Teilweise werden die Yachten mit Fotos
präsentiert, die stellvertretend eingesetzt werden und nicht die tatsächliche
Ausstattung zeigen. Irrtum, Druck-/Darstellungsfehler und techn. Abweichungen
sind vorbehalten.
3.
Die Yachten werden mit der maximalen Belegungskapazität ab Werk (inklusive
Belegung des Salons) dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass einige
Vercharterer nur eine Belegung der festen Kojen akzeptieren und keine Salonbelegung
wünschen. Der Charterer wird gebeten eine Salonbelegung vor Abschluss
eines Vertrages mit dem Vermittler zu klären.
Vertragsgegenstand:
1.
Mit der Unterschrift oder der Internet-Buchung des Vermittlungsvertrages hat der
Charterer dem Vermittler einen verbindlichen Auftrag zur Vermittlung eines
Chartervertrages mit einem Vercharterer erteilt. Der Charterer ist an diesen Auftrag
bis zur Annahme oder Ablehnung des Auftrages durch den Vercharterer gebunden.
2.
Das Angebot des Charterers leitet der Vermittler an den Vercharterer weiter.
Sobald der Vercharterer das Angebot angenommen hat, erhält der Charterer eine
schriftliche Bestätigung durch den Vermittler. Lehnt der Vercharterer das Angebot
ab, so wird der Charterer unverzüglich vom Vermittler über die Ablehnung informiert.
3.
Der Vermittler haftet weder für die gebuchte Leistung, noch für den Vermittlungserfolg
des vom Charterer abgegebenen Angebots auf Abschluss eines Chartervertrages
mit dem jeweiligen Vercharterer.
4.
Der Charterer übernimmt die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der
gegenseitigen Vertragspflichten, die aus dem Chartervertrag entstehen. Es obliegt
allein dem Charterer sich ggf. über ausländisches Recht und ausländische
Gepflogenheiten zu informieren.
5.
Der Charterer kann Extras und Sonderwünsche hinzubuchen, welche vom
Vermittler an den Vercharterer weitergeleitet werden und einer schriftlichen
Zustimmung durch den Vercharterer bedürfen. Liegen diese bis eine Woche vor
Reisebeginn nicht vor, werden diese nicht wirksam.
6.
Zusagen welche über den Leistungsbeschreibungen liegen bedürfen einer
ausdrücklich schriftlichen Vertragsbestätigung.
Zahlungen:
1.
Der Vermittler ist berechtigt, den Charterpreis gegenüber dem Charterer
einzufordern. Der Charterer hat für den rechtzeitigen Geldeingang beim Vermittler
Sorge zu tragen. Der Vermittler wird den Charterpreis gegenüber dem Vercharterer
nicht vorverauslagen. Der Vermittler haftet nicht für Nachteile des Charterers, die
durch die nicht fristgerechte Zahlung an den Vermittler verursacht werden.
2.
Die im Chartervertrag angezeigten Termine für Zahlungen sind zwingend
einzuhalten und als spätester Tag des Eingangs beim Vermittler zu verstehen. Der
Vermittler akzeptiert ausschließlich die im Chartervertrag vereinbarten Zahlungsweisen.
3.
Der Vermittler verpflichtet sich, die Zahlungen des Charterers pünktlich und
sorgfältig an den Vercharterer weiterzuleiten.
4.
Bei kurzfristigen Verträgen kann eine Zahlung der Chartersumme vor Ort oder
direkt an den Vercharterer vereinbart werden. Der Vermittler haftet nicht für Folgen,
die auf Grund von Nicht- oder Minderzahlung an den Vercharterer entstehen.
5.
Der Charterer kann Extras und Sonderwünsche hinzubuchen, welche vom
Vermittler an den Vercharterer weitergeleitet werden und einer schriftlichen
Zustimmung durch den Vercharterer bedürfen. Liegen diese bis eine Woche vor
Reisebeginn nicht vor, werden diese nicht wirksam.
Umbuchung und Rücktritt:
1.
Umbuchung und Rücktritt richten sich allein nach den AGB des Vercharterers.
Umbuchung oder Rücktritt sind beim Vermittler per E-Mail oder Fax anzuzeigen.
2.
Die Kosten, die wegen Umbuchungen oder Rücktritt vom Chartervertrag
entstehen können, tragen Charterer und/oder Vercharterer nach Maßgabe der AGB
des Vercharterers. Die Regelung der Kosten sind den AGB des Vercharterers zu
entnehmen.
3.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung wird empfohlen.
Segellizenz-, Pass-, Zollvorschriften:
1.
Den Vermittler treffen keine weiteren Informationspflichten
über Segellizenz-, Pass-, Zollvorschriften. Der Charterer ist verpflichtet, sich
eigenständig über die vorgenannten Vorschriften zu informieren und kann keine
Ansprüche gegen den Vermittler auf Grund fehlender Kenntnis über die
vorgenannten Vorschriften herleiten.
2.
Es wird dringend empfohlen die Anerkennung der Lizenzen vor Abschluss eines
Vertrags zu prüfen oder durch den Vermittler prüfen zu lassen.
Pflichten des Charterers:
1.
Der Vermittler weist ausdrücklich auf die AGB des Vercharterers hin, die die
Pflichten des Charterers in Bezug auf den Chartervertrag regeln.
2.
Der Charterer hat dem Vermittler unverzüglich Mängel anzuzeigen, die aus der
Vermittlungsleistung entstanden sind. Dem Charterer obliegt die Pflicht, dem
Vermittler Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Soweit der Vermittler in Folge der
Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, bestehen keine Ansprüche
des Charterers gegen den Vermittler, die auf Grund der mangelhaften Vemittlungsleistung
entstanden sind.
3.
Es wird dringend der Abschluss einer Skipperhaftpflicht-Versicherung empfohlen.
Haftung und Gewährleistung:
1.
Der Vermittler verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Vermittlung des
Chartervertrags. Der Vermittler weist im Zusammenhang mit seiner Informationspflicht
darauf hin, dass kein gesetzlicher Gewährleistungsanspruch sowie
verschuldensunabhängige Haftung oder Garantiehaftung bezüglich der Vermittlung
eines Chartergegenstandes besteht.
2.
Der Vermittler haftet nicht für die vom Vercharterer gemachten Angaben zum
Chartergegenstand. Für die vom Vercharterer zu erbringenden Leistungen haftet der
Vermittler nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass der Vercharterer aus triftigen
Gründen (z.B. Schäden oder Doppelbelegungen) eine gleichwertige Ersatzyacht
stellen kann.
3.
Soweit der Vermittler für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten haftet,
ist diese Haftung auf den Charterpreis beschränkt.
4.
Sofern der Vermittler den Charterer bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
gegenüber dem Vercharterer unterstützt, erfolgt dies ohne
Anerkennung einer Rechtspflicht.
Haftung und Gewährleistung:
1.
Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt. Im Einzelnen
beschreiben wir welche Daten im Ablauf der Buchung gespeichert werden. Mit der
Annahme der AGB willigt der Kunde in die Speicherung und Nutzung seiner Daten
in dem im Folgenden dargelegten Umfang ein.
2.
Folgende Daten werden erhoben und gespeichert: Anrede, Titel, Vor- und
Nachname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer. Diese Daten werden,
insofern für den Ablauf der Buchung notwendig, an den jeweiligen Vercharterer
weitergegeben.
3.
Im Erstattungsfall, die Bankverbindung des Charterers.
4.
Im Fall der Lizensprüfung, Kopien der Segellizenzen des Skippers oder
Vertragsnehmers.
Allgemeine Bedingungen:
1.
Erfüllungsort der Vermittlungsleitung ist der Firmensitz des Vermittlers.
2.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vermittlungsverhältnis ergebenen
Streitigkeiten zwischen Vermittler und Charterer ist 96050 Bamberg, Deutschland.
3.
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen davon unberührt. Die
Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksam gewordene Regelung durch eine
solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
4.
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
5.
Es gilt ausschließlich das deutsche Recht.
6.
Es wird darauf hingewiesen, dass für Ferngeschäfte (bspw. Buchungen über das
Internet), die als Vertragsgegenstand Beförderungsdienstleistungen haben, kein
Widerrufsrecht besteht.
7.
Bei versehentlichen Rechenfehlern seitens des Vermittlers hat dieser das Recht,
die Preise gemäß der gültigen Preisliste zu korrigieren, ohne das die
Rechtswirksamkeit des Vertrages berührt wird.