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+49 (0) 951 - 180 722 69

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grundsätzlich:

  • 1.
    Das Vermittlungsunternehmen "bavaria yachtcharter" (im Nachfolgenden "Vermittler" genannt) tritt als Vermittler von Charterverträgen zwischen dem Kunden (im Nachfolgenden „Charterer“ genannt) und dem jeweiligen Vercharterer auf.
  • 2.
    Ein Chartervertrag kommt ausschließlich, für die gewünschten Leistungen mit dem jeweiligen Vercharterer zustande.
  • 3.
    Diese AGB regeln einzig die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Vermittler und dem Charterer. Es gelten die AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
  • 4.
    Der Vermittler weist den Charterer ausdrücklich darauf hin, dass der Chartervertrag zwischen Vercharterer und Charterer separaten AGB des Vercharterers unterliegen, die das Verhältnis von Vercharterer und Charterer regeln.
  • 5.
    Der Vermittler handelt im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Vercharterers und ist berechtigt, für diesen Charterverträge gegenzuzeichnen und Zahlungen entgegenzunehmen
  • 6.
    Aus dem Vermittlungsangebot zwischen dem Vermittler und dem Charterer kommt ausschließlich ein sog. Geschäftsbesorgungsvertrag zustande.

Internet-Angebot:

  • 1.
    Der Vermittler bietet eine Übersicht von Charteryachten, im jeweiligen benannten Segelrevier/Yachthäfen.
  • 2.
    Der Vermittler beschreibt die angebotenen Yachten mit den vom Vercharterer oder Yachthersteller erhaltenen Angaben. Teilweise werden die Yachten mit Fotos präsentiert, die stellvertretend eingesetzt werden und nicht die tatsächliche Ausstattung zeigen. Irrtum, Druck-/Darstellungsfehler und techn. Abweichungen sind vorbehalten.
  • 3.
    Die Yachten werden mit der maximalen Belegungskapazität ab Werk (inklusive Belegung des Salons) dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass einige Vercharterer nur eine Belegung der festen Kojen akzeptieren und keine Salonbelegung wünschen. Der Charterer wird gebeten eine Salonbelegung vor Abschluss eines Vertrages mit dem Vermittler zu klären.

Vertragsgegenstand:

  • 1.
    Mit der Unterschrift oder der Internet-Buchung des Vermittlungsvertrages hat der Charterer dem Vermittler einen verbindlichen Auftrag zur Vermittlung eines Chartervertrages mit einem Vercharterer erteilt. Der Charterer ist an diesen Auftrag bis zur Annahme oder Ablehnung des Auftrages durch den Vercharterer gebunden.
  • 2.
    Das Angebot des Charterers leitet der Vermittler an den Vercharterer weiter. Sobald der Vercharterer das Angebot angenommen hat, erhält der Charterer eine schriftliche Bestätigung durch den Vermittler. Lehnt der Vercharterer das Angebot ab, so wird der Charterer unverzüglich vom Vermittler über die Ablehnung informiert.
  • 3.
    Der Vermittler haftet weder für die gebuchte Leistung, noch für den Vermittlungserfolg des vom Charterer abgegebenen Angebots auf Abschluss eines Chartervertrages mit dem jeweiligen Vercharterer.
  • 4.
    Der Charterer übernimmt die alleinige Verantwortung für die Erfüllung der gegenseitigen Vertragspflichten, die aus dem Chartervertrag entstehen. Es obliegt allein dem Charterer sich ggf. über ausländisches Recht und ausländische Gepflogenheiten zu informieren.
  • 5.
    Der Charterer kann Extras und Sonderwünsche hinzubuchen, welche vom Vermittler an den Vercharterer weitergeleitet werden und einer schriftlichen Zustimmung durch den Vercharterer bedürfen. Liegen diese bis eine Woche vor Reisebeginn nicht vor, werden diese nicht wirksam.
  • 6.
    Zusagen welche über den Leistungsbeschreibungen liegen bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Vertragsbestätigung.

Zahlungen:

  • 1.
    Der Vermittler ist berechtigt, den Charterpreis gegenüber dem Charterer einzufordern. Der Charterer hat für den rechtzeitigen Geldeingang beim Vermittler Sorge zu tragen. Der Vermittler wird den Charterpreis gegenüber dem Vercharterer nicht vorverauslagen. Der Vermittler haftet nicht für Nachteile des Charterers, die durch die nicht fristgerechte Zahlung an den Vermittler verursacht werden.
  • 2.
    Die im Chartervertrag angezeigten Termine für Zahlungen sind zwingend einzuhalten und als spätester Tag des Eingangs beim Vermittler zu verstehen. Der Vermittler akzeptiert ausschließlich die im Chartervertrag vereinbarten Zahlungsweisen.
  • 3.
    Der Vermittler verpflichtet sich, die Zahlungen des Charterers pünktlich und sorgfältig an den Vercharterer weiterzuleiten.
  • 4.
    Bei kurzfristigen Verträgen kann eine Zahlung der Chartersumme vor Ort oder direkt an den Vercharterer vereinbart werden. Der Vermittler haftet nicht für Folgen, die auf Grund von Nicht- oder Minderzahlung an den Vercharterer entstehen.
  • 5.
    Der Charterer kann Extras und Sonderwünsche hinzubuchen, welche vom Vermittler an den Vercharterer weitergeleitet werden und einer schriftlichen Zustimmung durch den Vercharterer bedürfen. Liegen diese bis eine Woche vor Reisebeginn nicht vor, werden diese nicht wirksam.

Umbuchung und Rücktritt:

  • 1.
    Umbuchung und Rücktritt richten sich allein nach den AGB des Vercharterers. Umbuchung oder Rücktritt sind beim Vermittler per E-Mail oder Fax anzuzeigen.
  • 2.
    Die Kosten, die wegen Umbuchungen oder Rücktritt vom Chartervertrag entstehen können, tragen Charterer und/oder Vercharterer nach Maßgabe der AGB des Vercharterers. Die Regelung der Kosten sind den AGB des Vercharterers zu entnehmen.
  • 3.
    Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung wird empfohlen.

Segellizenz-, Pass-, Zollvorschriften:

  • 1.
    Den Vermittler treffen keine weiteren Informationspflichten über Segellizenz-, Pass-, Zollvorschriften. Der Charterer ist verpflichtet, sich eigenständig über die vorgenannten Vorschriften zu informieren und kann keine Ansprüche gegen den Vermittler auf Grund fehlender Kenntnis über die vorgenannten Vorschriften herleiten.
  • 2.
    Es wird dringend empfohlen die Anerkennung der Lizenzen vor Abschluss eines Vertrags zu prüfen oder durch den Vermittler prüfen zu lassen.

Pflichten des Charterers:

  • 1.
    Der Vermittler weist ausdrücklich auf die AGB des Vercharterers hin, die die Pflichten des Charterers in Bezug auf den Chartervertrag regeln.
  • 2.
    Der Charterer hat dem Vermittler unverzüglich Mängel anzuzeigen, die aus der Vermittlungsleistung entstanden sind. Dem Charterer obliegt die Pflicht, dem Vermittler Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Soweit der Vermittler in Folge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, bestehen keine Ansprüche des Charterers gegen den Vermittler, die auf Grund der mangelhaften Vemittlungsleistung entstanden sind.
  • 3.
    Es wird dringend der Abschluss einer Skipperhaftpflicht-Versicherung empfohlen.

Haftung und Gewährleistung:

  • 1.
    Der Vermittler verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Vermittlung des Chartervertrags. Der Vermittler weist im Zusammenhang mit seiner Informationspflicht darauf hin, dass kein gesetzlicher Gewährleistungsanspruch sowie verschuldensunabhängige Haftung oder Garantiehaftung bezüglich der Vermittlung eines Chartergegenstandes besteht.
  • 2.
    Der Vermittler haftet nicht für die vom Vercharterer gemachten Angaben zum Chartergegenstand. Für die vom Vercharterer zu erbringenden Leistungen haftet der Vermittler nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass der Vercharterer aus triftigen Gründen (z.B. Schäden oder Doppelbelegungen) eine gleichwertige Ersatzyacht stellen kann.
  • 3.
    Soweit der Vermittler für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten haftet, ist diese Haftung auf den Charterpreis beschränkt.
  • 4.
    Sofern der Vermittler den Charterer bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Vercharterer unterstützt, erfolgt dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Haftung und Gewährleistung:

  • 1.
    Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt. Im Einzelnen beschreiben wir welche Daten im Ablauf der Buchung gespeichert werden. Mit der Annahme der AGB willigt der Kunde in die Speicherung und Nutzung seiner Daten in dem im Folgenden dargelegten Umfang ein.
  • 2.
    Folgende Daten werden erhoben und gespeichert: Anrede, Titel, Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer. Diese Daten werden, insofern für den Ablauf der Buchung notwendig, an den jeweiligen Vercharterer weitergegeben.
  • 3.
    Im Erstattungsfall, die Bankverbindung des Charterers.
  • 4.
    Im Fall der Lizensprüfung, Kopien der Segellizenzen des Skippers oder Vertragsnehmers.

Allgemeine Bedingungen:

  • 1.
    Erfüllungsort der Vermittlungsleitung ist der Firmensitz des Vermittlers.
  • 2.
    Gerichtsstand für alle sich aus dem Vermittlungsverhältnis ergebenen Streitigkeiten zwischen Vermittler und Charterer ist 96050 Bamberg, Deutschland.
  • 3.
    Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksam gewordene Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
  • 4.
    Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
  • 5.
    Es gilt ausschließlich das deutsche Recht.
  • 6.
    Es wird darauf hingewiesen, dass für Ferngeschäfte (bspw. Buchungen über das Internet), die als Vertragsgegenstand Beförderungsdienstleistungen haben, kein Widerrufsrecht besteht.
  • 7.
    Bei versehentlichen Rechenfehlern seitens des Vermittlers hat dieser das Recht, die Preise gemäß der gültigen Preisliste zu korrigieren, ohne das die Rechtswirksamkeit des Vertrages berührt wird.